Allgemeine Geschäftsbedingungen und Liefer- und Zahlungsbedingungen der
a u v i c o KABEL GmbH
1. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der a u v i c o KABEL GmbH gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Eventuell abweichende eigene Geschäftsbedingungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Artikel werden nur in den angegebenen Ausführungen und Verpackungen geliefert. Hiervon abweichende Bestellungen bedürfen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Technische Änderungen, gleich welcher Art, behalten wir uns ausdrücklich vor. Unsere Verkaufspreise bestimmen sich nach der jeweils bei Eingang der Bestellung gültigen Preisliste. Alle auf unseren Internet-Seiten angegebenen Preise sind in Euro (€) angegebene Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer für Bestellungen über das Internet. Internet-Bestellungen sind zahlbar per Bankeinzug, per Nachnahme oder per Vorkasse.
2 Unsere mitgeteilten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch nicht verbindlich. Der Besteller ist erst dann berechtigt, vom Vertrag wegen unseres eventuellen Leistungsverzuges zurückzutreten, wenn er uns schriftlich gemahnt und eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen gesetzt hat. Der Ersatz eines eventuell beim Besteller eingetretenen Verzugsschadens ist ausgeschlossen.
3. Der Versand unserer Artikel erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Bei Annahmeverzug des Bestellers haben wir das Recht, entweder vom Kaufvertrag zurückzutreten oder ohne weiteren Nachweis einen pauschalierten Schadenersatz von 20% des Kaufpreises zu fordern. Dem Käufer wird selbstverständlich die Möglichkeit eingeräumt, nachzuweisen, dass der entstandene Schaden geringer ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadenersatzes gegen Nachweis bleibt uns ebenso vorbehalten. Wir behalten uns ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag vor, das 14 Tage nach Eingang der entsprechenden Bestellung ausgeübt werden muss. Der Vertragsrücktritt muss schriftlich erklärt werden und ist auch dann möglich, wenn innerhalb der genannten Frist unsererseits eine schriftliche Auftragsbestätigung bereits erfolgte.
4. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher -auch künftig bestehender- Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vor, auch wenn der Besteller bestimmte Zahlungen auf entsprechende Warenlieferungen geleistet hat. Bei unseren gewerblichen Kunden dürfen unsere unter erweitertem Eigentumsvorbehalt stehenden Artikel im regelmäßigen Geschlechtsverkehr nur veräußert werden, wenn gewährleistet ist, dass die entsprechende Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Besteller an den Kunden weitergeleitet wird. Der Besteller tritt schon jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf zustehende Forderung einschließlich eventueller Nebenrechte an uns ab. Der Besteller ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, ermächtigt, die Kaufpreisforderung gegenüber einem Kunden für uns einzuziehen. Bei Zahlungsverzug ist der Besteller verpflichtet, auf unser Verlangen dem Abnehmer der Vorbehaltsware schriftlich mitzuteilen, diesem die Abtretung bekannt zu geben und alle sonstigen zum Einzug erforderlichen Auskünfte zu erteilen. im Falle einer Pfändung oder sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Beeinträchtigung der Vorbehaltsware durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu informieren. Die erforderlichen Kosten für unsere Intervention hat der Besteller auf Verlangen zu erstatten. Wir behalten uns vor, die Ermächtigung zum Weiterverkauf des Vorbehaltsware gegenüber dem Besteller jederzeit zu widerrufen.
5. Bei Überschreiben des ausweislich unserer Rechnung bestimmten Zahlungstermins ist der Besteller verpflichtet, Verzugszinsen von 2% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, mindestens jedoch 8% p.a. zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens gegen Nachweis bleibt uns vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden unsere sämtlichen eventuell noch bestehenden Forderungen sofort fällig, ohne das es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf. Der Besteller kann weder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, noch die Einrede des nichterfüllten Vertrags erheben. Der Besteller kann ebenfalls nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, dass diese durch Urteil bereits rechtskräftig festgestellt wurden.
6. Wir übernehmen die Gewähr dafür, dass die von uns gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs keine Material- und/oder Fertigungsmängel aufweisen, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem durch den Vertrag vorgesehenen Gebrauch aufheben oder mindern. Von der Gewährleistung sind sämtliche durch den Betrieb der Ware verursachten Verschleißreparaturen ausgeschlossen. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Empfangnahme durch den Besteller schriftlich mitzuteilen. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge, liefern wir nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz oder leisten entsprechende Nachbesserung. Hierfür hat uns der Besteller eine angemessene Frist zuzugestehen. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurückttreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits. Jede Gewährleistungsverpflichtung unsererseits erlischt, wenn Dritte Reparaturversuche oder sonstige Eingriffe an dem von uns gelieferten Artikel vorgenommen haben oder der Artikel durch Ein- oder Umbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist. Im Falle der Leistung der besonderen Garantie richtet dieses sich bezüglich Art und Umfang nach unseren gesondert mitgeteilten Garantiebedingungen.
7. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung eines mit dem Besteller abgeschlossenen Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Änderungen auf unserem Vertragsformular oder mündliche Nebenabreden -auch solche vor Vertragsabschluß- haben keine Rechtswirksamkeit.
8. Erfüllungsort ist 12527 Berlin-Schönefeld. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird, so weit gesetzlich zulässig, Potsdam vereinbart. Für sämtliche mit uns abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht.